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Prämienverbilligung

Wie erhalte ich eine Prämienverbilligung?

Im Januar/Februar stellt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen den anspruchsberechtigten Familien und Einzelpersonen ein Anmeldeformular für die Prämienverbilligung zu.

Personen, die im Januar/Februar kein Formular erhalten, aber davon ausgehen, einen Anspruch zu haben, können bei der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen online den Antrag für Prämienverbilligung einreichen. Die Einreichfrist ist der 31. März des jeweiligen Jahres.