Für Einbürgerungen ist die Ratskanzlei zuständig.
Das Gesuchsformular für die ordentliche Einbürgerung kann bei der Ratskanzlei bezogen oder angefordert werden und ist schriftlich und unterzeichnet samt Beilagen an die Ratskanzlei einzureichen.
Der Gemeinderat Kirchberg hat folgende Merkblätter erlassen, in welchen die Anforderungen und weitere Informationen zur Einbürgerung enthalten sind.
- Merkblatt ordentliche Einbürgerung
- Merkblatt besondere Einbürgerung
Informationen zur Einbürgerung für Ehegatten von Schweizer/innen und Personen der 3. Generation erhalten Sie unter diesem Link.