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Einbürgerung

Für Einbürgerungen ist die Ratskanzlei zuständig.

Das Gesuchsformular für die ordentliche Einbürgerung kann bei der Ratskanzlei bezogen oder angefordert werden und ist schriftlich und unterzeichnet samt Beilagen an die Ratskanzlei einzureichen.

Ordentliches Verfahren

Der Gemeinderat Kirchberg hat ein Merkblatt zur Einbürgerung in der Gemeinde Kirchberg erlassen, in welchem die Anforderungen und weitere Informationen zur Einbürgerung enthalten sind. 

Erleichterte Einbürgerung

Informationen zur Einbürgerung für Ehegatten und Personen der 3. Generation erhalten Sie unter diesem Link.