Wer ist für die Ausweisung von Mietern zuständig?
Gemäss Art. 197 lit. d des Zivilprozessgesetzes ist der Richter für die Ausweisung eines Mieters oder Pächters zuständig. Das Begehren ist an folgende Adresse zu senden:
Kreisgericht Toggenburg
Hauptgasse 21
9620 Lichtensteig
Tel.: 058 229 98 98
Website Kreisgericht Toggenburg
Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den Gerichtspräsidenten ist der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig. Melden Sie sich hierfür bei:
Ratskanzlei Kirchberg
Gähwilerstrasse 1
9533 Kirchberg
Tel.: 071 932 35 35
E-Mail: gemeinde@kirchberg.ch