Beim Einwohneramt und der Ratskanzlei können Unterschriften beglaubigt und Fotokopien bescheinigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache unter Identitätsnachweis (ID, Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) nötig.
Folgende Kosten entstehen:
Für Überbeglaubigungen, sogenannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen zuständig.
Staatskanzlei des Kantons St. Gallen
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen
Tel. +41 58 229 31 11
E-Mail: info.sk@sg.ch