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Beglaubigungen

Beim Einwohneramt und der Ratskanzlei können Unterschriften beglaubigt und Fotokopien bescheinigt werden. Dazu ist die persönliche Vorsprache unter Identitätsnachweis (ID, Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) nötig.

Folgende Kosten entstehen:

  • Beglaubigung pro Unterschrift: CHF 15.00
  • Bescheinigung von Originalen: CHF 10.00
    (jede weitere Kopie: CHF 6.00)

Apostillen

Für Überbeglaubigungen, sogenannte «Apostillen», ist die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen zuständig.

Staatskanzlei des Kantons St. Gallen
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen
Tel. +41 58 229 31 11
E-Mail: info.sk@sg.ch