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Hundelösung

Hundekontrolle

Sämtliche Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben, sind zu lösen. Die Taxe beträgt neu ab 2020 für jeden Hund Fr. 120.00 pro Jahr. (Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2019)

Hundechip

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit 1. Januar 2006 alle Hunde durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein müssen.

Das schweizweite Hunderegister AMICUS betreibt die Identitas AG, Stauffacherstrasse 130 A, 3014 Bern.

Die Kennzeichnung der Hunde mit einem Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchefällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters.

Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte. Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Hundesteuern

Die Hundelösung erfolgt aufgrund der in der zentralen Datenbank AMICUS registrierten Hunde.

Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig und per Rechnung eingezogen. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonates, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.

Die Hundesteuer wird von der politischen Gemeinde (Hundekontrolle) eingezogen, in der die Hundehalterin oder der Hundehalter bei Fälligkeit Wohnsitz hat.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und der Tod des Hundes sind nach der Registrierung direkt zu melden an: Hundekontrolle Kirchberg (Telefon 071 932 35 12 oder E-Mail einwohneramt@kirchberg.ch)

Gefundene oder vermisste Tiere...

...können bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale erfasst werden. Anrufe sind rund um die Uhr auf Telefon 0900 357 358 (Fr. 1.95/Min.) oder kostenlos unter www.stmz.ch möglich.