Bei einem erstmaligen Gesuch um einen Lernfahrausweis bzw. Umtausch muss der Kunde persönlich vorsprechen und die ID vorweisen. Dies kann beim Einwohneramt der Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt in St. Gallen sein.
Die Formulare können auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes St. Gallen heruntergeladen werden oder persönlich am Schalter des Einwohneramtes bezogen werden.
Das Einwohneramt kontrolliert die Daten gemäss Einwohnerregister und bestätigt die Richtigkeit mit Stempel und Unterschrift. Die Punkte 3 bis 5 müssen vollständig ausgefüllt sein, inkl. der Bestätigung eines Schweizer Augenarztes oder Optikers für den Sehtest unter Punkt 4. Das Formular ist im gelben Feld zu unterzeichnen. Ist die Person noch minderjährig oder steht sie unter einer umfassenden Beistandschaft, so ist zusätzlich die Unterschrift eines Elternteils bzw. des Beistandes notwendig.
Dem Gesuch muss bei den Kategorien F, G und M ein farbiges Foto gemäss ID-Vorschriften beigelegt werden, bei den Kategorien A, A25kW, A1, B und B1 zusätzlich der gültige Nothelferausweis. Bei allen übrigen Kategorien muss bereits ein Schweizer Führerausweis vorhanden sein. Beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises sind zudem immer das Original des ausländischen Führerausweises sowie die Kopie des Ausländerausweises einzusenden.
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular wird zusammen mit allen Beilagen direkt vom Einwohneramt an das Strassenverkehrsamt St. Gallen weitergeleitet. Die Bestätigung durch das Einwohneramt kostet Fr. 10.—.
Ist der Kunde bereits im Besitz eines Schweizer Lernfahr- oder Führerausweises, so erübrigt sich die Bestätigung und der Antrag kann direkt dem Strassenverkehrsamt eingesandt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Strassenverkehrsamt zur Verfügung.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen
Frongartenstrasse 5
9001 St. Gallen
Tel. +41 58 229 22 22
E-Mail: info.stva@sg.ch