Gemäss Art. 19 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1; abgekürzt GWG) können die Schliessungszeiten für einen bestimmten Anlass, auf Gesuch des Patentinhabers eines Gastrobetriebes, verkürzt oder aufgehoben werden. Das ausgefüllte Formular ist einzureichen an gemeinde@kirchberg.ch
Eine entsprechende Gesuchsvorlage finden Sie unter nachfolgendem Link.
Gesuch um Verkürzung der Schliessungszeiten für einen Anlass