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Verkürzung der Schliessungszeiten

Gemäss Art. 19 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1; abgekürzt GWG) können die Schliessungszeiten für einen bestimmten Anlass, auf Gesuch des Patentinhabers eines Gastrobetriebes, verkürzt oder aufgehoben werden. Das ausgefüllte Formular ist einzureichen an gemeinde@kirchberg.ch

Eine entsprechende Gesuchsvorlage finden Sie unter nachfolgendem Link. 

Gesuch um Verkürzung der Schliessungszeiten für einen Anlass