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Fonds Spar- und Leihkasse, Kirchberg

Gemäss Reglement über den Fonds „Spar- und Leihkasse Kirchberg“ können alljährlich Beiträge aus dem Ertrag des Fonds für Projekte in den Bereichen Jugend und Alter, Kultur und Freizeit, Wirtschaft sowie Natur und Landschaft ausgerichtet werden. Mit den Beiträgen soll die Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität in der Gemeinde Kirchberg gefördert und unterstützt werden.

Eingabefrist für Gesuche ist generell am 15. Oktober. Soweit dies der Fondsbestand erlaubt, wird jährlich ein Reservebetrag budgetiert für nicht vorhersehbare ProjekteBeitragsgesuche für Auszahlungen aus der Reserve können bis 15. April jeden Jahres eingereicht werden. Aus der Reserve können Beiträge für Gesuche gesprochen werden, für die ein Einreichen im Vorjahr nicht möglich war. 

Das Reglement, die Richtlinien sowie das Gesuchsformular zum Fonds „Spar- und Leihkasse Kirchberg“ können hier heruntergeladen werden.

Reglement über den Fonds "Spar- und Leihkasse Kirchberg"

Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Fonds "Spar- und Leihkasse Kirchberg"

Gesuch - Fonds "Spar- und Leihkasse Kirchberg"