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Gastgewerbepatent

Um ein Restaurant, eine Bar, einen Take Away-Betrieb oder ähnliches zu führen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent.

Im Gastwirtschaftsgesetz (sGS 553.1; abgekürzt GWG) sind die Voraussetzungen ersichtlich, damit ein entsprechendes Patent ausgestellt werden kann.

Das Patent beantragen Sie, indem Sie untenstehendes Gesuchsformular ausfüllen und mit den darin aufgelisteten Beilagen an die Ratskanzlei Kirchberg einreichen. 

Gesuch zur Erteilung eines Gastgewerbepatentes für einen Betrieb.pdf [pdf, 357 KB]