Gemäss Art. 35bis EGzZGB können amtliche Anzeigen in privatrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Hausverbote) durch den Gemeindepräsidenten amtlich zugestellt werden.
Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist eine behördliche Mitteilung einer privatrechtlichen Erklärung und stellt eine reine Tathandlung dar. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen sicheren Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat.
Das untenstehende Gesuchsformular muss ausgefüllt und unterzeichnet und anschliessend an das Gemeindepräsidium Kirchberg, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg eingereicht werden.