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Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Um gebrannte Wasser (alkoholische Erzeugnisse mit mehr als 15 bzw. 18 Volumenprozent bei Naturweinen aus frischen Weintrauben) zu verkaufen, benötigen Sie ein Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern.

Im Gastwirtschaftsgesetz (sGS 553.1; abgekürzt GWG) sind die Voraussetzungen ersichtlich, die erfüllt sein müssen, damit ein entsprechendes Patent ausgestellt werden kann.

Das Patent beantragen Sie, indem Sie untenstehendes Gesuchsformular ausfüllen und mit den darin aufgelisteten Beilagen an die Ratskanzlei Kirchberg einreichen.

Gesuch zur Erteilung eines Patentes für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern.pdf [pdf, 309 KB]