Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen.
Sollten Sie Ihr Verkaufsgeschäft des Detailhandels an einem Abend länger als gesetzmässig erlaubt oder an einem Sonntag geöffnet haben wollen, benötigen Sie dafür eine Bewilligung.
Die Hinweise, Auflagen und Bedingungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung sind im Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (sGS 552.1; abgekürtz RLG) zu finden.
Die Bewilligung beantragen Sie, indem Sie auf "Zum Warenkorb hinzufügen" klicken und das Gesuchsformular ausfüllen.
Preis: CHF 50.00