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Wegzug / Abmeldung

Wer aus Kirchberg wegzieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt abmelden. Zu melden sind das Wegzugsdatum, die genaue Wegzugsadresse und die betroffenen Personen. Dies ist in den meisten Fällen via eUmzugCH möglich. Personen mit Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen.

Ein Wegzug ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter erfolgen und sollte frühzeitig geplant werden. Er hat auch Einfluss auf die Steuern, weshalb wir Sie bitten, sich vorgängig beim Steueramt abzumelden. Jede volljährige Person muss persönlich anwesend sein.

Der Wegzug innerhalb der Schweiz kann durch persönliche Vorsprache am Schalter oder online unter eUmzugCH erfolgen. Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen, bei der Abmeldung mittels «eUmzugCH» können Sie die Dokumente einscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt senden.

Damit der Wegzug erfasst werden kann, werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer und Schweizerinnen

  • Heimatausweis (für Wochenaufenthalter/innen)
  • Identitätskarte oder Pass

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweise aller wegziehenden Personen im Original
  • Heimatausweis (für Wochenaufenthalter/innen)