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Zuzug / Anmeldung

Wer nach Kirchberg zieht, muss sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann eine Verzeigung mit Busse zur Folge haben.

Der Zuzug kann online unter eUmzugCH oder durch persönliche Vorsprache am Schalter mitgeteilt werden. Bei der elektronischen Meldung sind die zur Anmeldung benötigten Dokumente einzuscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt zu senden. Personen im Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) können den elektronischen Dienst eUmzug nicht nutzen. Dies gilt auch für Personen die aus dem Ausland zuziehen.

Damit wir Ihre Daten erfassen können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer und Schweizerinnen

  • Identifikationsausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Heimatschein (für jede volljährige Person mit Schweizerbürgerrecht)
  • Familienausweis (für verheiratete Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • Nachweis der Sorgerechtsregelung der Kinder (wenn Eltern nicht verheiratet)
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung

Ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA)

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz:

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis
  • Geburtsschein
  • Eheschein / Scheidungsurkunde / Todesschein des Ehegatten
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung
  • Nachweis der Sorgerechtsregelung der Kinder (wenn Eltern nicht verheiratet)
  • Gebühren gemäss kantonalem Tarif

Bei Zuzug aus dem Ausland:

  • Gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis
  • Zusicherung oder Aufenthaltsgesuch A1 mit Beilagen (siehe Website Migrationsamt)
  • Geburtsschein
  • Eheschein / Scheidungsurteil / Todesschein des Ehegatten
  • Nachweis der Sorgerechtsregelung der Kinder (wenn Eltern nicht verheiratet)
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • Gebühren gemäss kantonalem Tarif

Ausländische Staatsangehörige (übrige Staaten)

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz:

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung
  • Nachweis der Sorgerechtsregelung der Kinder (wenn Eltern nicht verheiratet)
  • Geburtsschein
  • Eheschein / Scheidungsurteil / Todesschein des Ehegatten
  • Gebühren gemäss kantonalem Tarif

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton:

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder gültige/r Identitätskarte/Personalausweis
  • Gesuchsformular A1 (Kantonswechsel) (siehe Website Migrationsamt)
  • Betreibungsregisterauszug (wenn nicht 15 Jahre im Besitz einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung)
  • Bestätigung des Sozialamtes (wenn nicht 15 Jahre im Besitz einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung)
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung
  • Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
  • aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung
  • Nachweis der Sorgerechtsregelung der Kinder (wenn Eltern nicht verheiratet)
  • Geburtsschein
  • Eheschein / Scheidungsurteil / Todesschein des Ehegatten
  • Gebühren gemäss kantonalem Tarif

Der Zuzug aus dem Ausland ist nur mit Familiennachzug möglich. (siehe Website Migrationsamt)

Für die Anmeldung ist vorgängig die Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.

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