Das Abonnement berechtigt Sie zur Ausleihe der Spiele unseres Sortiments gemäss nachfolgenden Bestimmungen. Das Abonnement gilt für die ganze Familie. Die ausgeliehenen Spiele sind für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Gekaufte Abonnemente können nicht zurückerstattet werden. Eine Umwandlung in ein grösseres Abonnement ist jedoch möglich.
| Abo-art | Preis | Beschreibung |
|---|---|---|
| kleines Abo | CHF 55.- / 1 Jahr | 2 Spiele pro Ausleihe inklusiv (davon max. 1 Fahrzeug), zusätzliche Spiele/Fahrzeuge werden als Einzelausleihe verrechnet. |
| grosses Abo | CHF 75.- / 1 Jahr | 5 Spiele pro Ausleihe inklusiv (davon max. 1 Fahrzeug), zusätzliche Spiele/Fahrzeuge werden als Einzelausleihe verrechnet. |
| Einzelausleihe mit gültigem Abo |
ab CHF 1.- / 5.- |
1 Spiel / 1 Fahrzeug
|
| Einzelausleihe ohne gültiges Abo | Personen ohne gültiges Abo dürfen Einzelausleihen tätigen. Diese werden mit plus Fr. 5.- pro Ausleihe verrechnet. |
Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen. Das Ende der Ausleihfrist ist auf der abgegebenen Quittung ersichtlich. Ein einmaliges Verlängern für 4 Wochen ist möglich, sofern ein Spiel nicht reserviert ist. Die Verlängerung muss jedoch vor Ablauf der Ausleihfrist getätigt werden.
Mit Ausnahme der Knopfbatterien sind die Batterien nicht im Spielgerät und somit nicht in der Ausleihe inbegriffen. Sind Batterien im Spiel vorhanden, übernehmen wir keine Garantie für die Betriebsdauer.
Als Benutzer haften Sie für die ausgeliehenen Spielsachen. Bitte kontrollieren Sie die Spiele anhand der Inhaltsliste auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Allfällige Unstimmigkeiten oder Defekte müssen bis am nächstfolgenden Ausleihtag telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, so gehen wir davon aus, dass die Spiele vollständig und intakt ausgeliehen wurden.
Wir erwarten die Spielsachen rechtzeitig, geordnet, vollständig und sauber in der entsprechenden Verpackung zurück, damit sie umgehend weiter ausgeliehen werden können. Wird bei der Rückgabe das Fehlen von Kleinteilen festgestellt, besteht die Möglichkeit, diese innerhalb von 7 Tagen nachzuliefern. Danach werden die Fehlteile in Rechnung gestellt.
Nach Ablauf der Ausleihfrist erhalten Sie am selben Tag ein Erinnerungs-Email. Nach 7 Tagen wird die erste Mahnung per Post verschickt. Nach weiteren 7 Tagen wird eine zweite Mahnung versandt, nach weiteren 7 Tagen eine dritte Mahnung usw. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von Fr. 5.- erhoben, jede weitere Mahnung wird mit Fr. 10.- in Rechnung gestellt. ACHTUNG: Mahnkosten werden kumuliert!
Ein Spiel kann gegen eine Gebühr von Fr. 2.- reserviert werden. Wenn das reservierte Spiel nach Benachrichtigung nicht innert Wochenfrist abgeholt wird, verfällt die Reservation. Mehrere Reservationen gleichzeitig oder auf ein bestimmtes Datum kalkulieren wir indivuduell nach Absprache.
Die Ludothek lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Spielsachen entstehen. In den Räumen der Ludothek stehen die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Begleiter.
Die Kontrolle der Spiele ist sehr aufwändig. Für allfällige Wartezeiten bitten wir Sie um Verständnis. Danke!