Die Einbürgerungskommission prüft die eingegangenen Gesuche um Einbürgerung im Allgemeinen oder Gesuche um besondere Einbürgerung auf die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen und führt ein Einbürgerungsgespräch mit den Gesuchstellenden. Die Kommission stellt dem Gemeinderat als Einbürgerungsrat nach Durchführung des administrativen Verfahrens Antrag auf Zustimmung oder Ablehnung der Einbürgerung.
Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Heuberger Urs Funktion
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Zentrale 071 932 35 70 |
Breitenmoser Jacques Funktion
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Huber Denise Funktion
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Sutter Michael Funktion
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Rüegg Marina Funktion
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Tel. 071 932 35 35 |