Die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, die Gewässerräume entlang bestimmter Gewässer festzulegen. Das gilt sowohl für stehende als auch fliessende Oberflächengewässer. Eingedolte Gewässer gelten dabei als oberirdisch. Gemäss dem am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Planungs- und Baugesetz hat die Umsetzung bis spätestens 2027 zu erfolgen. Im Kanton St. Gallen obliegt diese raumplanerische Aufgabe den Gemeinden.

An der Informationsveranstaltung vom 17. August 2023 hat die Vertreterin des beauftragten Ingenieurbüros NRP Ingenieure AG, Winterthur, über die vorliegende Planung informiert.
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 17.08.2023
Vom Montag, 21. August bis Dienstag, 19. September 2023 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Dafür stand die Mitwirkungsplattform www.mitwirken-kirchberg.ch zur Verfügung (Amtliche Bekanntmachung). Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hatten zudem die Möglichkeit, sich persönlich an einem Besprechungstermin in der Woche 34 (21.-25.08.2023) über die Gewässerraumausscheidung auf ihrem Grundstück bei der Fachingenieurin informieren zu lassen. Während der öffentlichen Mitwirkung gingen zehn Stellungnahmen ein.
Parallel zum Mitwirkungsverfahren wurden die Pläne den kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation und der weiteren involvierten Fachstellen ging Ende 2024 ein. Die Berichte und die Stellungnahmen aus dem Mitwirkungsverfahren werden zusammen mit der NRP Ingenieure AG ausgewertet und bearbeitet. Basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen werden die Gewässerräume überarbeitet.