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Ausscheidung der Gewässerräume

Im Frühjahr 2022 hat der Gemeinderat die NRP Ingenieure AG, Winterthur, beauftragt, die Ausscheidung der Gewässerräume auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Kirchberg vorzubereiten. Das Ergebnis der Ausscheidung liegt  für das Mitwirkungsverfahren vor, welches am 21. August 2023 begann. Vorgängig fand am 17. August 2023 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, die Gewässerräume entlang bestimmter Gewässer festzulegen. Das gilt sowohl für stehende als auch fliessende Oberflächengewässer. Eingedolte Gewässer gelten dabei als oberirdisch. Gemäss dem am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Planungs- und Baugesetz hat die Umsetzung bis spätestens 2027 zu erfolgen. Im Kanton St. Gallen obliegt diese raumplanerische Aufgabe den Gemeinden.

An der Informationsveranstaltung vom 17. August 2023 hat die Vertreterin des beauftragten Ingenieurbüros NRP Ingenieure AG, Winterthur, über die vorliegende Planung informiert.
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 17.08.2023

Vom Montag, 21. August bis Dienstag, 19. September 2023 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Dafür stand die Mitwirkungsplattform www.mitwirken-kirchberg.ch zur Verfügung (Amtliche Bekanntmachung).

Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hatten die Möglichkeit sich persönlich an einem Besprechungstermin in der Woche 34 (21.-25.08.2023) über die Gewässerraumausscheidung auf ihrem Grundstück bei der Fachingenieurin informieren zu lassen.

Es wird nun der Vorprüfungsbericht der kantonalen Fachstellen abgewartet.