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Gesamtrevision Richt- und Nutzungsplanung

Grundlagen und Analyse

Am 1. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen (abgekürzt PBG) in Kraft getreten. Es setzt den Gemeinden eine Frist von 10 Jahren, um den Zonenplan und das Baureglement an das neue Recht anzupassen. Die Gemeinde Kirchberg startete in diesen Revisionsprozess im Jahr 2019 mit der Durchführung von Dorfspaziergängen. Die Ergebnisse aus der ersten Phase wurden in einem "Ergebnisbericht Grundlagen und Analyse" zusammengefasst:
Ergebnisbericht Grundlagen und Analyse

Strategie Innenentwicklung

Die Strategie Innenentwicklung bildet einen Bestandteil des kommunalen Richtplans. Sie wurde im Laufe des Jahres 2020 in einem Mitwirkungsprozess mit der Bevölkerung erarbeitet. Dazu wurden am 18. Januar 2020 und 18. August 2020 zwei Workshops durchgeführt. Im Nachgang an den zweiten Workshop wurden zudem zwei Online-Umfragen durchgeführt. Die Strategie Innenentwicklung konnte anfangs 2021 abgeschlossen und der Bevölkerung an einer Online-Veranstaltung am 21. Februar 2021 präsentiert werden. Ausserdem wurde am 12. März 2021 eine Sonderausgabe des Gmeindsblattes zur Strategie Innenentwicklung in alle Haushaltungen versendet: 
Sonderausgabe Gmeindsblatt Strategie Innenentwicklung

Kommunaler Richtplan und Nutzungsplanung

Basierend auf der Strategie Innenentwicklung wird der kommunale Richtplan nachgeführt. Parallel zur Nachführung des kommunalen Richtplans laufen die Arbeiten an Zonenplan und Baureglement.

Kommunaler Richtplan
Im Februar 2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des von der Ortsplanungskommission vorgeschlagenen revidierten Richtplans zur Eröffnung des Vorprüfungs- und Mitwirkungsverfahrens freigegeben. Für das Mitwirkungsverfahren stand, nebst der öffentlichen Auflage im Gemeindehaus, die Mitwirkungsplattform www.mitwirken-kirchberg.ch zur Verfügung. Innert der angesetzten Frist vom 28. März bis 26. April 2022 sind 39 Stellungnahmen zu einzelnen Themen eingegangen. Ausserdem haben das Bau- und Umweltdepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), der Verein «Regio Wil» sowie die Nachbargemeinde Jonschwil zum Entwurf Stellung genommen.
Der Richtplan wurde im Frühjahr 2023 aufgrund der letzten Stellungnahmen aus dem Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren angepasst und vom Gemeinderat definitiv verabschiedet beziehungsweise genehmigt.
Der Richtplan ist gemäss Art. 6 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) für den Gemeinderat sowie die ihm nachgeordneten Kommissionen und Verwaltungsstellen wegleitend. Er wurde dem Bau- und Umweltdepartement zur Kenntnisnahme zugestellt. Damit ist der Revisionsprozess abgeschlossen.
Der Richtplan 2023 kann von der Bevölkerung oder interessierten Organisationen bei der Ratskanzlei oder online auf www.kirchberg.ch eingesehen werden.

Kommunaler Nutzungsplan
Parallel zur Richtplanrevision wurde im Herbst 2021 auch mit der Überarbeitung des Rahmennutzungsplanes (Zonenplan und Baureglement) begonnen. Die Ortsplanungskommission hat sich im Jahr 2022 vornehmlich mit der Beratung des neuen Baureglementes befasst. Zudem wurde die Erstellung eines 3D-Modells über das Siedlungsgebiet durch die GEOINFO AG, Herisau, in Auftrag gegeben. Mit diesem 3D-Modell kann aufgezeigt werden, welche Auswirkungen durch die Aufhebung der Ausnützungsziffer in der Bebauung der einzelnen Bauzonen entstehen können.
Am 3D-Workshop vom 26. Januar 2023 diskutierten rund 70 Teilnehmer/-innen, wie sich die Verdichtung entwickeln könnte. Die Teilnehmenden konnten ihre persönliche Bewertung über das Mass der baulichen Verdichtung in den drei ausgewählten Beispielquartieren in Kirchberg und Bazenheid abgeben. Die Bewertung hat ergeben, dass eine maximal mögliche Verdichtung von eher weniger Votanten befürwortet wird. Festzustellen war auch, dass je nach Quartier ein unterschiedliches Mass an Verdichtung vorstellbar wäre. Damit könnten auch die bereits im Rahmen der Richtplanung «Strategie Innenentwicklung» vorgegebenen Zielsetzungen erreicht werden, die eine massvolle Verdichtung sowie den Erhalt von Grünflächen vorsehen und eine sorgfältige Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes in den Siedlungsgebieten fordern.
Präsentation 3D-Workshop vom 26. Januar 2023

Die Bewertungsergebnisse werden in der Ortsplanungskommission sowie im Gemeinderat bei der Beratung des Rahmennutzungsplanes (Zonenplan und Baureglement) eine wichtige Rolle einnehmen. Der revidierte Zonenplan und das neue Baureglement werden anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung der interessierten Bevölkerung vorgestellt und anschliessend das Mitwirkungsverfahren eröffnet. Nach der Prüfung und gegebenenfalls Berücksichtigung der Mitwirkungseingaben kann der Rahmennutzungsplan öffentlich aufgelegt und nach Behandlung möglicher Einsprachen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Mit der Genehmigung durch das Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, St. Gallen, können die neuen Planungsgrundlagen angewendet werden.

Informationsanlass Ortsplanungsrevision vom 12. November 2024

Am 12. November 2024 wurde im Toggenburgerhof, Kirchberg, ein öffentlicher Informationsanlass zum Thema Ortsplanungsrevision durchgeführt. Unter nachstehendem Link kann die Powerpoint-Präsentation des Anlasses eingesehen werden: Präsentation Informationsanlass Ortsplanungsrevision

Mitwirkungsverfahren

Vom 13. November 2024 bis 31. Januar 2025 wurde das Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision durchgeführt. Während der Mitwirkungsfrist wurden zudem zwei Fragerunden in der Gemeindeverwaltung angeboten. Zahlreiche Personen haben dieses Angebot genutzt. Während der Mitwirkungsfrist haben 38 Personen, Parteien oder Interessengruppen die Möglichkeit genutzt und zum Baureglement und zum Zonenplan der Gemeinde Kirchberg Stellung genommen. Die Ortsplanungskommission hat sich an drei Sitzungen mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Mitwirkungseingaben behandelt.

Parallel zum Mitwirkungsverfahren mit der Bevölkerung wurden der neue Zonenplan und das neue Baureglement dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Ein Bescheid des Kantons wird vor den Herbstferien erwartet. Dieser Bescheid dient als Grundlage für den Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und die Beantwortung der Eingaben der Mitwirkenden.