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Förderprogramm

Die Energiekommission hat ein Energieförderprogramm erarbeitet, das vom Gemeinderat im Mai 2022 verabschiedet wurde und per 15. März 2023 in Kraft trat.

Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Gemeinde Kirchberg profitieren damit von folgenden Förderangeboten: Heizungsersatz (Holzfeuerung, Wärmepumpe, Wärmeverbund), Photovoltaik-Anlage, Wärmedämmung, E-Ladeinfrastruktur.

Die Gemeinde Kirchberg hat die Energieagentur St. Gallen GmbH mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt. Der Antrag um Förderbeiträge ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten einzureichen und kann hier online ausgefüllt werden. Beachten Sie dazu bitte auch das Reglement und die Vollzugsvorschriften.

Pro Jahr sind Fr. 175'000.– für Fördergelder vorgesehen. Vorausgesetzt ist jeweils die Annahme des Budgets durch die Bürgerschaft.

Es sind nur private und juristische Personen als Gebäudeeigentümerin oder Gebäudeeigentümer förderberechtigt. Öffentliche Bauherrschaften sind von der kommunalen Energieförderung ausgeschlossen.

 

Downloads

Reglement Förderprogramm
Vollzugsvorschriften 
Informationsflyer zum Energieförderprogramm