Mit der Einführung des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Kanton St. Gallen im 2017 haben alle Gemeinden 10 Jahre Zeit erhalten, ihr Baureglement und ihre Zonenplanung dem neuen Recht anzupassen. Die Ortsplanungskommission bereitet die Planungsinstrumente, z.B. die Strategie Innenentwicklung, den kommunalen Richtplan, den Zonenplan und das Baureglement, vor und arbeitet die Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen für den Gemeinderat auf. Nach erfolgter Umsetzung der Ortsplanungsrevision wird die Ortsplanungskommission wieder aufgelöst.
Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Habrik Roman Funktion
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Zentrale 071 932 35 30 |
Hagmann Daniel Funktion
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Tel. 071 932 35 50 |
Holenstein Silvan Funktion
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Hollenstein Reto Funktion
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ewp ag, St. Gallen - Corina Vuilleumier Funktion
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Minikus Peter Funktion
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Tel. 071 932 35 34 |