Medienmitteilung des Kantons St. Gallen
Die Firma Windenergie Schweiz AG hat beim Kanton ein Plangesuch für die Umsetzung eines Windparks im Windeignungsgebiet Hamberg/Alvensberg eingereicht. Sie plant einen Windpark im Gebiet Kirchberg-Gähwil-Dietschwil mit fünf Anlagen und einer Windenergieproduktion von etwa 60 GWh pro Jahr. Dafür ist ein kantonaler Sondernutzungsplan nötig.
Information und Mitsprache der Bevölkerung vor Ort
Die St. Galler Regierung hat mit der jüngsten Richtplananpassung 15 Windeigungsgebiete zur Windenergienutzung festgesetzt. Für das Nutzungsplanverfahren zuständig ist das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen. Zum Verfahrensstart hat eine erste Koordinationssitzung zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kantons, der Standortgemeinde Kirchberg und der Gesuchstellerin stattgefunden.
Nach der Vorprüfung der Planunterlagen lädt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation die Standortgemeinde zu einer Vernehmlassung ein. Die Gemeinde kann ihre Anliegen laufend und im Rahmen der Anhörung einbringen. Anschliessend startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren, an dem sich die ganze Bevölkerung beteiligen kann. Dabei können Interessierte ihre Meinungen und Hinweise zur Planung einbringen. Diese werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Insbesondere sollen so allfällige Interessen zu Tage kommen, die bisher nicht bekannt waren.
Nach allfälligen Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden der Sondernutzungsplan, der Umweltverträglichkeitsbericht und das Baugesuch öffentlich aufgelegt. Nachdem die Regierung die Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Wenn der Gesamtentscheid eröffnet wird, beginnt die Frist für Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin Windenergie Schweiz AG mit dem Bau des Windparks beginnen.
Mit diesem Verfahren stellt die St. Galler Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Verfahren einbringen können und dass sie die Interessen der gesamten St. Galler Bevölkerung im Sinne einer Gesamtabwägung bestmöglich schützen kann.
Das Plangesuch für das Windeignungsgebiet Hamberg/Alvensberg ist das erste im Kanton St. Gallen eingereichte Gesuch für einen kantonalen Sondernutzungsplan für einen Windpark.
Windenergie für die Stromversorgung im Winter in Zukunft zentral
Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 angenommen. Ein Pfeiler der Energiestrategie 2050 ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2050 soll die Windenergieproduktion in der Schweiz auf 4'300 GWh pro Jahr ausgebaut werden und so rund 7 Prozent des gesamtschweizerischen Stromkonsums decken. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat mit der jüngsten Richtplananpassung 15 Windeignungsgebiete im ganzen Kanton festgesetzt. Sie strebt mit der Ermöglichung der Windenergienutzung eine sichere und bezahlbare Stromversorgung an. Dazu gehört auch die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Winter, wenn Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen tendenziell weniger Strom ins Netz einspeisen. Das Windkraftpotenzial im Kanton St. Gallen liegt bei rund 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs; Ziel der Regierung ist eine jährliche Windernte von rund 600 GWh.
Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen
Die Windenergie Schweiz AG informierte am 30. April 2025 in Gähwil zum Thema Bürgerwindpark in Kirchberg. Auch der Kanton St. Gallen sowie die Politische Gemeinde Kirchberg waren an der Veranstaltung vertreten und informierten zum Thema.
Am 30. April 2024, fand in der Turnhalle Gähwil eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Bürgerwindpark Kirchberg statt. Organisiert wurde der Anlass von der Windenergie Schweiz AG. Das Interesse war sehr gross. Etwa 250 Interessierte nutzten die Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand rund um die Windenergie in unserer Gemeinde und das von der Windenergie Schweiz AG geplante Projekt zu informieren.
Die Windenergie Schweiz AG plant einen sogenannten Bürgerwindpark, an dem sich alle Einwohnerinnen und Einwohner beteiligen können. Dieser soll maximal fünf Windenergieanlagen umfassen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch nicht viele Fakten vor. Die Grundlage für ein konkretes Projekt sind erfolgreiche Windmessungen, die 12 bis 18 Monate in Anspruch nehmen werden. Zusätzlich sind verschiedenste weitere Abklärungen und Überprüfungen notwendig. Nach Abschluss dieser Vorarbeiten ist ein weiterer öffentlicher Informationsanlass vorgesehen. Den detaillierten «Projektablauf Planung» der Windenergie Schweiz AG finden Sie nachstehend.
Im Anschluss an die Infoveranstaltung bestand die Möglichkeit, offene Fragen im persönlichen Austausch mit den Referentinnen und Referenten zu klären und zu diskutieren. Anhand von Informationsplakaten an den Wänden konnten sich die Anwesenden weiter zum Thema Windenergie informieren. Abgerundet wurde der Anlass mit einem von der Windenergie Schweiz AG offerierten Apéro.
Zusammenfassung der Präsentation vom 30. April 2025
Beantwortung der Fragen Petition «Kirchberg klärt ab»
Die Haltung der Gemeinde lässt sich in folgenden vier Punkten zusammenfassen: