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Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler

Das geltende Ortsbildinventar stammt aus dem Jahr 2005. Gestützt auf das am 01.10.2017 in Vollzug gesetzte Planungs- und Baugesetz wurde das Ortsbildinventar überarbeitet und eine neue Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler erarbeitet. Sie enthält schützenswerte Einzelbauten und Bauteile, Brücken, Kunstobjekte, Brunnen, Wegkreuze, Bildstöcke, Verkehrswege, sonstige Anlagen, archäologische Denkmäler und Ortsbildschutzgebiete von nationaler, kantonaler sowie kommunaler Bedeutung. Die neue Schutzverordnung wurde vom 28. März bis 26. April 2022 dem Mitwirkungsverfahren unterstellt. Die Frist zur Teilnahme am Verfahren wurde bis 15. Juni 2022 verlängert, weil das Bedürfnis nach Durchführung einer Informationsveranstaltung aus der Bevölkerung angemeldet wurde.

Infoveranstaltung

Am Montag, 16. Mai 2022 fand eine Informationsveranstaltung über die Revision des Ortsbildinventares und der Schutzverordnung im Restaurant Toggenburgerhof in Kirchberg statt. In der öffentlichen Mitwirkung wurden einige Fragen zu den Ortsbildschutzgebieten und Baudenkmälern gestellt, die an der Informationsveranstaltung beantwortet werden konnten. Die Power-Point Präsentationen der Informationsveranstaltung finden Sie nachfolgend:
- PP-Präsentation Gemeindepräsident und kant. Denkmalpflege  
- PP-Präsentation Bruno Bottlang und Edgar Heilig - Teil 1
- PP-Präsentation Bruno Bottlang und Edgar Heilig - Teil 2

Mitwirkungsverfahren

Im Frühjahr 2022 wurde das überarbeitete Inventar dem Mitwirkungsverfahren unterstellt. Auf der Grundlage der dazu eingegangenen vielen und teilweise umfangreichen Stellungnahmen wurde die neue Schutzverordnung in vielen Bereichen angepasst. Ab 4. September 2023 ist nun die 30-tägige öffentliche Auflage vorgesehen.

Während des Mitwirkungsverfahrens (28.03.-15.06.2022) gingen insgesamt 132 Rückmeldungen ein, welche eine zeitaufwändige Prüfung, Auswertung und Beurteilung erforderten. Der Gemeinderat hat die Verordnung am 15. August 2023 erlassen, und die Teilnehmenden an der Mitwirkung wurden am 17. August 2023 mittels Mitwirkungsbericht über das Ergebnis informiert. Im Herbst 2022 haben auch die kantonalen Fachstellen zur neuen Schutzverordnung Stellung genommen. Diese Stellungnahmen mussten im neuen Erlass ebenfalls berücksichtigt werden.

Öffentliche Auflage und Rechtsmittelverfahren
Der Gemeinderat hat die Verordnung am 15. August 2023 erlassen. Die öffentliche Auflage fand vom 4. September bis 3. Oktober 2023 statt. Während dieser Zeit konnte gegen das Schutzverordnungsreglement sowie den Schutzplan beim Gemeinderat Kirchberg schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Die Auflageunterlagen sind auf www.kirchberg.ch zur Einsicht aufgeschaltet (vgl. Amtliche Bekanntmachung).

Zurzeit werden die eingegangenen Einsprachen gesichtet und beurteilt.

01_Plan zum Schutzverordnungsreglement - Situation
02_Schutzverordnungsreglement für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler
03_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekt National Nr. 600
04_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekte Kantonal Nrn. 500-529
05.a_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekte Lokal Gebäude Nrn. 1-36
05.b_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekte Lokal Gebäude Nrn. 37-72
06.a_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekte Lokal Brücken, Kunstobjekte, Brunnen, Wegkreuze und Bildstöcke, Verkehrwege und sonstige Anlagen
06.b_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekte Lokal Brücken, Kunstobjekte, Brunnen, Wegkreuze und Bildstöcke, Verkehrwege und sonstige Anlagen
06.c_Inventar - Baudenkmäler - Schutzobjekte Lokal Brücken, Kunstobjekte, Brunnen, Wegkreuze und Bildstöcke, Verkehrwege und sonstige Anlagen
07_Gesamtrevision Ortsbildinventar - Projektbericht Geschützte Baudenkmäler
08_Gesamtrevision Ortsbildinventar - Projektbericht Inventar Ortsbildschutzgebiete
09_Ortsbildschutzgebiete Gemeinde Kirchberg Nrn. 1 - 10
10.a_Archäologische Schutzobjekte - Schutzobjekte Nrn. 1-13
10.ab_Archäologische Schutzobjekte - Schutzobjekte Nrn. 14-26
11_Mitwirkungsbericht zur SchutzVo fur Baudenkmaler und archäologische Denkmäler
12_Anhang zum Mitwirkungsbericht